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Ziemlich unbeliebt, aber wichtig: Spätestens seit Inkrafttreten der DSGVO werden wir auf so gut wie jeder Website, die wir zum ersten Mal besuchen, um unser Einverständnis für die Verwendung von Cookies gebeten. Auch wenn das – besonders am Smartphone – manchmal ganz schön nervt: Letztlich geht es um das Thema Datenschutz und das kann Ihnen als User* eigentlich nur recht sein.
Für Sie als Recruiter oder HR Manager wirft das Thema aber einige Fragen auf. Auch bei unseren eRecruiter Kunden. Wir haben daher jene Fragen, die unser Support Team zur Enterprise Lösung von eRecruiter am häufigsten gestellt bekommt, gesammelt und geben Ihnen hier alle Antworten in einem Blogbeitrag.
Wir hoffen, damit können wir es Ihnen leichter machen, in Sachen Cookie Notification den Überblick zu behalten und Ihre Möglichkeiten gut abzuwägen.
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Welche Cookies sind technisch notwendig und werden auf alle Fälle von eRecruiter abgefragt?
Das eRecruiter Bewerberportal verwendet standardmäßig 2 technische Cookies:
CSRF (Cross Site Request Forgery) Protection Cookie
Dieses Cookie wird aus Sicherheitsgründen gesetzt und dient zur Abwehr von CSRF (Deutsch: Website-übergreifende Anfragenfälschung). Damit wird verhindert, dass ein Angreifer einen authentifizierten, angemeldeten Benutzer dazu zwingen kann, eine wichtige Aktion – ohne dessen Zustimmung oder Wissen – auszuführen.
Authentication-Session Cookie
Damit die Navigation optimal funktioniert und alle Eingaben gespeichert werden können, wird ein Authentication-Session Cookie gesetzt, sobald im Zuge einer ersten Bewerbung ein Bewerberprofil erstellt wird oder sich ein bereits registrierter Kandidat erneut einloggt. Dieses Cookie bleibt erhalten, bis der Bewerber sich ausloggt oder den Browser schließt.
Diese 2 Cookies sind notwendig, damit das Bewerberportal optimal funktioniert. Aber: Es werden keine IP-Adressen oder andere personenbezogenen Daten in Cookies gespeichert.
Zusätzlich wird bei Zustimmung zu den Cookie Bestimmungen 1 statistischer Cookie gesetzt:
Referrer
Wenn die Website-Besucherin von einer anderen Seite kommt, wie z.B. einer Stellenbörse, auf der ein ApplyLink in einer Stellenanzeige eingebettet ist, wird diese Information mitgegeben. Kommt es zu einer Bewerbung, dann wird die Information im Bewerberprofil gespeichert.
Wichtig ist: Referrer können nur von Seiten gesetzt werden auf denen Sie direkt aus unserer Recruiting Software Stellenanzeigen schalten können und die mittels Jobfeed angebunden sind. Kommt die Kandidatin über einen anderen Weg zu Ihnen, dann ist dies nicht unmittelbar nachvollziehbar. Natürlich können Sie dies aber immer direkt erfragen.
Es werden auch keinerlei marketingrelevante Cookies von eRecruiter hinterlegt. Hier möchten wir jedem Unternehmen selbst überlassen, welche Strategie es verfolgen und welche Daten es hierfür sammeln möchte.
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Kann man andere Cookies integrieren und wie funktioniert das? Kann man Seitenbesucher entscheiden lassen, welche Cookies akzeptiert werden?
Sie können sich dafür entscheiden, auch zusätzliche Cookies von einem anderen Anbieter zu integrieren. So können Sie etwa über einen sogenannten Consent Management Provider ein Banner integrieren, das dem Bewerber ermöglicht selbst zu entscheiden, welche Kategorie von Cookies er oder sie akzeptieren möchte (z.B. Marketing-, Performance-, Statistik- oder Technische Cookies)
Wenn über den Google Tag Manager ein weiteres Cookie Programm eingebaut wird, z.B. ein Cookie Bot, Onetrust oder andere, dann können wir das Cookie-Banner am eRecruiter Bewerberportal deaktiveren.
Bitte beachten Sie aber, dass in diesem Fall allen eRecruiter Cookies (CSRF Protection Cookie, Authentication Session-Cookie und Referrer) automatisch zugestimmt wird.
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Kann man das Cookie-Banner denn nicht überhaupt weglassen? Unsere Besucher stimmen ja ohnehin schon auf unserer Karriereseite dem Einsatz von Cookies zu.
Das Bewerberportal wird – anders als der Rest Ihrer Website – von eRecruiter betrieben. Von uns werden ausschließlich die drei oben angeführten technischen Cookies eingesetzt. Wie bereits erwähnt ist es jedem Kunden selbst überlassen, welche Formen von Cookies oder Tracking zusätzlich zum Einsatz kommen.
Über das Cookie Banner kann sichergestellt werden, dass die Möglichkeiten für den Website-Besucher gesetzeskonform abgebildet werden. Er/sie wird über den Einsatz notwendiger Cookies informiert und kann dem Einsatz von zusätzlichen Cookies aktiv zustimmen oder diese ablehnen.
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Was ist designtechnisch möglich? Kann man die Cookie Abfrage der unternehmenseigenen angleichen?
Das Cookie-Banner kann farblich und textlich angepasst werden. Es ist auch möglich, Links (z.B. zur Datenschutzerklärung) zu inkludieren.
Die Positionierung kann lediglich am oberen oder unteren Seitenrand erfolgen.
Fazit
* Um unsere Texte möglichst lesefreundlich zu gestalten, verzichten wir darin auf die gleichzeitige Verwendung von männlichen und weiblichen Sprachformen. Dennoch ist uns wichtig, dass sich alle von uns angesprochen fühlen. Daher verwenden wir die männliche und die weibliche Form im Wechsel. Damit sind immer alle anderen Formen gleichermaßen mitgemeint.